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Tuesday | July 22

Im Rechtsstreit zwischen Mainz 05 und Anwar El Ghazi gibt es Bewegung. Nachdem das Arbeitsgericht Mainz am 12. Juli die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hat, reicht der FSV eine sogenannte Vollstreckungsgegenklage ein. Außerdem soll auf Initiative des Vereins die DFL prüfen, ob ein Schlichtungsverfahren möglich ist.

Nächster Termin im September: Anwar El Ghazi mit Anwalt Alexander Bergweiler.

Nächster Termin im September: Anwar El Ghazi mit Anwalt Alexander Bergweiler. picture alliance/dpa

Letzteres ist laut Paragraf 9 der DFL-Lizenzspielerordnung Spieler eigentlich vor dem Gang vor das Arbeitsgericht vorgesehen. Ob es auch im Fall von Anwar El Ghazi angewandt werden kann, ist noch unklar. Unabhängig davon reichte der Klub beim Arbeitsgericht eine Vollstreckungsgegenklage ein, womit er sich hauptsächlich "gegen die Zahlungen" wendet, so Anwalt Johan-Michel Menke. Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass der FSV El Ghazi samt Zinsen rund  1,7 Millionen nachzahlen und ihn weiterbeschäftigen muss. Die Verhandlung der Gegenklage ist vor der gleichen Kammer für den 4. September anberaumt.

Der Vollstreckungstitel liegt nach dem Urteil der ersten Instanz bislang noch nicht vor. El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler hatte kürzlich angekündigt, nach Eingang eine Frist zu setzen und gegebenenfalls den Gerichtsvollzieher zu schicken.

Urteil des Arbeitsgerichts ist vollstreckbar

Das Urteil des Arbeitsgerichts ist vollstreckbar, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Der Klub hat bereits angekündigt, vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen. "Es ist unrichtig, dass Mainz 05 eine Frist verpasst hat", argumentiert FSV-Anwalt Menke. Nach seiner Ansicht sei die 14-tägige Ausschlussfrist mit der fristlosen Kündigung am 3. November eingehalten worden, da erst am 20. Oktober ein Rechtsgutachten der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein vorgelegen habe. Was vom Arbeitsgericht anders bewertet wurde, woraufhin lediglich ein zweiter anti-israelischer Post im Urteil Berücksichtigung fand. Dieser sei laut der Richterin "noch von der Meinungsfreiheit gedeckt" gewesen.

El Ghazi hatte am 1. November 2023 in sozialen Medien unter anderem sinngemäß geschrieben, dass er bei seiner Darstellung bleibe. Den Ursprungspost mit der israelfeindlichen Parole "From the river to the sea: Palestine will be free" hatte er Mitte Oktober abgesetzt und später wieder gelöscht.

Michael Ebert