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Deniz Undav, Armindo Sieb, Joshua Zirkzee - immer häufiger verbinden Klubs den Verkauf oder den Verleih eines Spielers mit Kaufoption mit sogenannten Rückkaufklauseln. Doch was wäre eigentlich, wenn sich ein Profi gegen die Rückkehr weigern würde?

Der VfB will, der Spieler will - nur hatte Brighton eine Rückkaufoption: Deniz Undavs Zukunft ist unklar. IMAGO/Jan Huebner
Speziell im Falle Undav stellt sich diese Frage. Denn der deutsche Nationalspieler hat mehrfach betont, dass er eigentlich beim VfB Stuttgart bleiben möchte. Kein Wunder, hat sich der 28-Jährige doch mit 19 Pflichtspieltreffern bei den Schwaben in den EM-Kader von Bundestrainer Julian Nagelsmann gespielt und fühlt sich pudelwohl beim deutschen Vize-Meister.
Was wäre, wenn sich Undav gegen seine Rückkehr sperren würde?
Wäre da nicht die Rückkaufoption seines Stammklubs Brighton and Hove Albion. Vom Premier-League-Vertreter hatte Stuttgart Undav ausgeliehen inklusive Kaufoption - und diese auch fristgerecht gezogen. Was Brighton mit der Rückkaufoption konterte. Aktuell hofft VfB-Sportvorstand Fabian Wohlgemuth noch, Brighton von einem finalen Transfer Undavs überzeugen zu können. Eine Deadline ist gesetzt.
Doch was wäre eigentlich, wenn sich Undav sperren würde, für Brighton aufzulaufen? Gilt nicht die Arbeitnehmerfreizügigkeit? Nun, das mag auf den ersten Blick ein naheliegender Gedanke sein. Rechtlich betrachtet aber hätte der Profi wohl keine Chance, erklärt Prof. Dr. Philipp Fischinger, ganz allgemein auf das Thema Rückkaufklauseln bezogen: "Die Ausgangssituation ist so, dass der Spieler beim Wechsel zu Klub X zugestimmt hat, dass er bei Klub Y wieder einen Arbeitsvertrag hat, wenn der Klub Y ihn anfordert. Juristisch ist diese Anforderung eine sogenannte aufschiebende Bedingung."
Laut Fischinger könnte es ab drei Jahren kritisch werden
Die den Spieler quasi zur Rückkehr verpflichtet. Allerdings sagt der Mannheimer Jura-Professor auch, dass es dazu bislang seines Wissens keine Rechtsprechung gibt: "Ob Rückkaufsklauseln juristisch zulässig sind, ist ungeklärt." Allerdings geht Fischinger davon aus, dass "die im Fußball üblichen Klauseln, die ein Rückkaufsrecht innerhalb von zwei oder gegebenenfalls auch noch drei Spielzeiten vorsehen, rechtmäßig sein dürften".
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Laut dem 44-Jährigen könnte die Maximalfrist für Rückkaufklauseln jedoch drei Jahre betragen: "Längere Lauffristen sind mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht und die Berufsfreiheit des Spielers kritisch zu sehen. Sie könnten einer gerichtlichen Kontrolle zum Opfer fallen." Ganz im Sinne des zivilrechtlichen Wiederkaufsrechts, das bei einem Verkauf normalerweise ein dreijähriges Recht auf Rückkauf vorsieht, wenn keine anderen vertraglichen Vereinbarungen existieren.
Auch der FC Bayern arbeitete zuletzt mit Rückkaufklauseln
Nicht auszuschließen, dass es irgendwann einmal zu einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Thema Rückkaufoption kommt. Schließlich tritt das Phänomen im Profifußball momentan häufiger auf, es scheint gewissermaßen ein Trend auf dem Transfermarkt zu sein. Siehe FC Bayern, der kürzlich von seiner Option im Falle Armindo Sieb, der sich bei Greuther Fürth zum Leistungsträger gemausert hat, Gebrauch gemacht hat und den Offensivmann direkt weiterverlieh zu Mainz 05. Auch bei Joshua Zirkzee besaßen die Münchner ein Rückkaufsrecht, zogen dies aber trotz dessen starker Auftritte beim FC Bologna nicht - mutmaßlich auch, weil sie am Weiterverkauf des Niederländers zu Manchester United stark partizipierten.
Benni Hofmann